Auf unserer FAQ Seite können Sie entweder über das folgende Suchfeld nach einem gewünschten Begriff, oder einen Phrase suchen oder darunter direkt die Fragen und jeweiligen Antworten durchlesen. Wir haben Ihnen eine Auswahl aus den meistnachgefragtesten zusammen gestellt.

1. Allgemeines

1Woher kommt unser Trinkwasser?
Unser Trinkwasser wird aus dem Grundwasser gewonnen. Unsere 13 Wasserwerke bereiten diesen natürlichen Wasservorrat auf.
2Wie viel Wasser verbraucht eine Person pro Jahr?
Im Durchschnitt verbraucht eine Person 125 Liter am Tag. Dies ist ein Jahresverbrauch von ungefähr 46 Kubikmetern.
3Wie viel Wasser verbraucht ein Haushalt pro Jahr?
Ein 1-2 Personenhaushalt verbraucht pro Jahr ca. 46 -91 Kubikmetern Wasser. Bei einem 3-5 Personenhaushalt ergibt sich ein Wasserverbrauch von etwa 136 -228 Kubikmetern.
4Lohnt sich die Installation eines Gartenwasserzählers?
Beim Einbau eines Gartenwasserzählers kann gespart werden, jedoch ist hierfür eine Mindestentnahme an Gartenwasser pro Jahr notwendig. Diese ist abhängig vom zuständigen Abwasserentsorgungsbetrieb. Eine Beantragung entnehmen Sie bitte aus der Satzung des örtlichen Abwasserentsorgungsbetriebes.

Zum Beispiel:
1. AWZV Körkwitz: 21m³
2. AWZV Marlow-Bad Sülze: 20m³
3. Abwasserentsorgungsbetrieb Barth: 15m³
5Wo befindet sich die Eigentumsgrenze der Trinkwasserleitung?
Die Rechtsträgerschaft der Wasser und Abwasser GmbH -Boddenland- an der Trinkwasserhausanschlussleitung endet mit dem 1. Ventil vor der Wasseruhr.
6Wem gehört die Wasseruhr?
Die Wasseruhr ist Eigentum der WA Boddenland GmbH. Der Kunde haftet jedoch für Beschädigung oder Verlust der Wasseruhr.
7Welchen Härtegrad hat mein Wasser?
8Ist das Trinkwasser unbedenklich (auch für Kindernahrung) zu genießen?
Das Trinkwasser wird streng überwacht und weist ständig eine gute bis sehr gute Qualität auf. Die Messwerte zum Wasser finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema „Trinkwasser fürs Baby“ finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. (Externer Link => kindergesundheit-info.de)
9Warum darf über ein Hydrantenstandrohr kein Pool befüllt werden?
Seit dem Jahr 2021 wird der Verleih von Standrohren für Poolbefüllungen untersagt. Grund hierfür ist die Ansammlung unsachgemäßer Anwendungen, welche zu Qualitätsbeeinträchtigungen des Trinkwassers bis hin zu Versorgungsunterbrechungen führten.
10Warum sind die Trinkwassergebühren in anderen Städten und Gemeinden vergleichsweise niedriger?
Die Preisspanne zwischen verschiedenen Regionen kann hoch sein, etwa zwischen städtischen und ländlichen Räumen. Dies begründet sich nicht in der unterschiedlichen Wirtschaftsführung der Versorger. Es gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Spanne resultiert aus unveränderlichen lokalen Rahmenbedingungen für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Hierzu gehört zum Beispiel die Topografie und Siedlungsdichte. Das Versorgungsgebiet der Boddenland umfasst die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst im Norden und reicht südlich bis zum Umland von Bad-Sülze. Vor allem unser ländliches Versorgungsgebiet ist sehr weiträumig und dünn besiedelt. Das Wasser muss dort lange Transport- und Verteilungsleitungen durchlaufen, ehe es beim Verbraucher ankommt. Der Herstellungs- und Unterhaltungsaufwand der Versorgungseinrichtungen ist hier im Verhältnis zum Verbrauch höher als etwa in der Großstadt. Der gleiche Effekt tritt übrigens bei der Abwasserbeseitigung auf. Hier ist etwa die Kanallänge je Einwohner bei geringer Bevölkerungsdichte deutlich größer als im städtischen Quartier. Die Abwassergebühr nimmt daher tendenziell mit abnehmender Gemeindegröße zu.

2. Alles zum Hausanschluss

1Was ist zur Erlangung eines Trinkwasserneuanschlusses oder bei einer Änderung einer bestehenden Anschlusses zu tun?
Dazu ist uns ein ausgefülltes Antragsformular (internet Link) mit beigefügtem Katasterauszug oder einem Lageplan des betreffenden Grundstücks zu übersenden. Die Postanschrift finden Sie auf unserer Kontaktseite. Um eine zügige Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten, ist zu beachten, dass sämtliche Angaben, insbesondere Angaben zum Grundstückseigentümer, Anschlussnehmer und dem anzuschließenden Grundstück, vollständig und in leserlicher Form zu erfolgen haben.

Sofern der Antragsteller nicht mit dem Grundstückseigentümer identisch sein sollte, ist eine Verpflichtungserklärung gemäß §2 Erg. Bestimmungen Der Wasser und Abwasser GmbH – Boddenland- zur AVB WasserV beizufügen.
2Was geschieht nachdem ich einen Wasserantrag bei Ihnen gestellt habe?
Nach der Beantragung des Trinkwasserneuanschlusses wird ein sogenannter Baukostenzuschuss berechnet. Unter Berücksichtigung des Zahlungseinganges erhält der Antragsteller automatisch die Anschlussgenehmigung. Der Kunde hat nunmehr die Möglichkeit sich mit dem zuständigen Meister (Angabe auf der Anschlussgenehmigung) in Verbindung zu setzen.
3Wie teuer ist ein Trinkwasserhausanschluss?
Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Neuanschluss oder um die Änderung eines vorhandenen Trinkwasseranschlusses handelt: Bei einem Neuanschluss (Anschluss für ein neu errichtetes Gebäude bzw. erstmaliger Anschluss) setzen sich die Kosten aus dem Baukostenzuschuss und den Herstellungskosten der Anschlussleitung zusammen.

Baukostenzuschuss: Einmalig zu zahlender Betrag. Für 1 Wohneinheit 1.566,48 €, jede weitere Wohneinheit 316,43 €, inkl. der gesetzlichen MwSt. von 7%. Er umfasst die Menge der entstehenden Kosten für die notwendige Erweiterung der Wassergewinnungs- und Wasserverteilungsanlagen. (§9 AVB Wasser V und §5 Erg. Bestimmungen zur AVB Wasser V).

Herstellungskosten: Die Herstellungskosten beziehen sich auf die zur Herstellung des Anschlusses notwendigen Arbeiten und das Material. Die Berechnung der Kosten erfolgt nach Aufwand. Unter Arbeiten werden z.B. Erdarbeiten, Straßenbau und Mauerdurchbrüche, unter Material z.B. Ventilanbauschellen, Rohrleitungen, Fittings, Zählereinbaugarnituren, Zählerschächte, Arbeitsleistung, Transport und aller notwendigen behördlichen Genehmigung (Gebühren) verstanden.

Bei einer Änderung eines bestehenden Anschlusses trägt der Anschlussnehmer nur die Herstellungskosten der Anschlussleitung. Bei einer Erhöhung des Wasserverbrauches, z.B. durch eine Erweiterung der Wohneinheiten auf einem Grundstück mit bestehendem Trinkwasseranschluss, wird entsprechend der Erweiterung zusätzlich ein Baukostenzuschuss berechnet.
4Muss ein Bauwasseranschluss separat beantragt werden?
Die Herstellung eines Bauwasseranschlusses muss nicht separat beantragt werden. Mit der Beantragung des Trinkwasseranschlusses und der Zustellung der Anschlussgenehmigung kann für das geplante Bauvorhaben ein Bauwasseranschluss beauftragt werden.
5Muss ich bei Übernahme eines Grundstücks mit bestehendem Trinkwasseranschluss einen Wasserantrag stellen?
Nein, hier muss ich nur das Formular „„Erklärung zur Änderung des Grundstückseigentümers(internet Link)“ ausfüllen und zusenden.

6Wie komme ich an aktuelle Bestandsunterlagen über Ver- und Entsorgungsleitungen, die sich auf meinem Grundstück befinden?
Über die E-Mailadresse info@boddenland.de können Sie als Grundstückseigentümer unter der Angabe der Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück) eine entsprechende Anfrage stellen. Sie erhalten dann einen Bestandsplan.
7Ich habe ein erschlossenes Grundstück erworben. Warum wird mir ein Baukostenzuschuss berechnet und was beinhaltet dieser?
Bei mit Trinkwasser erschlossenen Grundstücken ist in der Regel die Wasser und Abwasser GmbH - Boddenland - in Vorleistung gegangen, so dass ein Baukostenzuschuss und die Vorverlegung der Trinkwasserleitung auf das Grundstück vom Antragsteller zu tragen sind. Ein Baukostenzuschuss wird von jedem Neuanschlussnehmer verlangt. Dieser Baukostenzuschuss wird für erforderliche Erschließungsarbeiten in Bebauungsgebieten und für Erweiterung bestehender Versorgungsanlagen verwendet. Die Rechtsgrundlage für die Berechnung von Bauwasserzuschüssen findet sich in § 9 AVBWasserV. Ergänzende vertragliche Regelungen finden Sie hierzu in Ziffer 5 der Ergänzenden Bestimmungen der Wasser und Abwasser GmbH - Boddenland - .
8Kann ich meinen Anschluss zeitweilig absperren lassen?
Sie können gemäß § 32 Abs. 7 AVBWasserV eine zeitweilige Absperrung Ihres Anschlusses schriftlich beantragen, ohne damit das Vertragsverhältnis ganz zu lösen. Hierbei bleiben Sie zur Entrichtung verbrauchsunabhängiger Entgelte verpflichtet. Diese dienen der Vorhaltung des Wassersanschlusses.
9Darf ich meine TW-Leitung alleine legen?
Trinkwasserhausanschlüsse dürfen nur durch die Wasser & Abwasser GmbH Boddenland bzw. durch uns beauftragte, zertifizierte Fachfirmen hergestellt werden.
10Welche Unternehmen dürfen Trinkwasserleitung im Öffentlichkeitsbereich legen?
Lediglich zertifizierte Fachunternehmen, welche nach DVGW GW 301 geprüft sind, dürfen Arbeiten am öffentlichen Trinkwassernetz durchführen. Jedoch müssen diese Unternehmen bei der Boddenland GmbH gelistet sein, um reibungslose Abläufe garantieren zu können.
11 Welche Arbeiten bei der Herstellung, Änderung oder Rekonstruktion Trinkwasserhausanschluss darf ich selber legen?
Auf Privatland dürfen Tätigkeiten zur Kostenreduzierung wie zum Beispiel Erdarbeiten, Pflasterarbeiten und Wanddurchbrüche/ Kernbohrungen, durch Kunden selbstständig getätigt werden.
12Dürfen mehrere Versorger in einen Rohrgraben?
Nach Einhaltung eines Mindestabstandes von min 0,40 m zu Fremdleitungen, dürfen auch weitere Versorgungsleitungen in einem Rohrgraben verlegt werden.

3. Fragen zur Abrechnung

1Was sollte man tun, wenn der auf der Jahresendabrechnung angegebene Wasserverbrauch zu hoch erscheint?
Kontrollieren Sie nach Erhalt der Jahresabrechnung den Stand Ihres Wasserzählers, um ihn mit den Angaben auf der Jahresabrechnung zu vergleichen. Steht auf der Rechnung ein falscher Zählerstand, benachrichtigen Sie uns per Post, E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir klären das Problem gemeinsam mit dem Kunden. Bestätigt sich der angegebene Stand, der Verbrauch erscheint aber unwahrscheinlich, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

» Drehen Sie alle Abnahmestellen zu und kontrollieren Sie, ob der Wasserzähler weiter zählt. Wenn ja, gibt es in Ihrem Leitungssystem ein Leck, schlimmstenfalls einen verdeckten Rohrbruch.

» Finden Sie keine Beanstandungen, können Sie eine Überprüfung Ihres Wasserzählers beantragen. Der Wasserzähler wird ausgetauscht und zur Überprüfung an eine unabhängige Prüfstelle eingesandt. War der Wasserzähler defekt, trägt die Wasser und Abwasser GmbH -Boddenland- die entstandenen Kosten und Ihre Rechnung wird auf den Vorjahresverbrauch geändert.

» Sofern der Wasserzähler korrekt zählt, tragen Sie als Kunde die Kosten der Überprüfung und die von uns gestellte Rechnung ist zu begleichen.
2Was ist bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung an die Wasser und Abwasser GmbH -Boddenland- zu beachten?
Eine Einzugsermächtigung kann uns grundsätzlich nur schriftlich unter Angabe der Kundennummer, Bankverbindung und Unterschrift erteilt werden.
3Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn ein Grundstückseigentümer die Rechnungsstellung an Mieter, Pächter oder sonstige Nutzer wünscht?
Die Rechnungsstellung erfolgt, laut den Ergänzenden Bestimmungen der Wasser und Abwasser GmbH -Boddenland- zur AVB Wasser V [§2], im Allgemeinen an den Grundstückseigentümer. In Ausnahmefällen kann der Versorgungsvertrag auch mit Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzern abgeschlossen werden. Das ist aber nur möglich, wenn sich der Grundstückseigentümer zur Erfüllung des Vertrages mit verpflichtet. Dazu benötigen wir ein Schriftstück aus dem hervorgeht, dass der Grundstückseigentümer, sofern Zahlungen seiner z.B. Mieter ausbleiben, für die Zahlungen aufkommt. Ohne dieses Schriftstück schließen wir einen Versorgungsvertrag mit Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzern nicht ab.

( Formularlink)
4Wie hat die Zahlung von Abschlägen zu erfolgen?
Die 2-monatlich festgelegten Abschläge müssen vom Abnehmer selbstständig eingezahlt werden. Gesonderte Abschlagsrechnungen oder vorgefertigte Einzahlungsbelege werden von uns nicht erstellt.
5Wie erfolgt die Berechnung von Abschlägen?
Die Berechnung der zu zahlenden Abschläge für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt auf der Grundlage des Vorjahresverbrauches in m³ verbrauchtem Trinkwasser unter Berücksichtigung der aktuellen Trinkwasserpreise bzw. Abwassergebühren.
6Was ist bei einem Verkauf bzw. Kauf eines Hauses zu beachten?
Ein Eigentumswechsel muss grundsätzlich angezeigt werden. Der Tag der Übergabe, den dazugehörigen Stand des Wasserzählers, die Anschriften des alten und des neuen Rechtsträgers müssen gemeldet werden.

( Formularlink)
7Was sollte unternommen werden, wenn ein Trinkwasseranschluss nicht mehr benötigt wird?
Dieser Anschluss muss in schriftlicher Form gekündigt werden.
8Was kann unternommen werden, wenn die Abschlagsrechnung zu gering oder zu hoch erscheinen?
Rufen Sie uns an und der für Sie zuständige Sachbearbeiter wird die Höhe der Abschlagszahlung entsprechend Ihrem Wunsch ändern.
9Wie wird der Grundpreis errechnet?
Der Mengenpreis ab 01.01.2023 nach verbrauchter Trinkwassermenge beträgt 1,66 EUR/m³ (incl.7 % MwSt.) Als Lebensmittel enthält der Trinkwasserpreis eine Umsatzsteuer von derzeit 7%.

Der monatliche Grundpreis ist gestaffelt nach dem Jahresverbrauch:
Verbrauch (m³/Jahr) - Grundpreis ab 01.01.2023 (inkl.7% MwSt.)

0 - 50 (m³/Jahr) - 11,44 EUR
51 - 100 (m³/Jahr) - 10,95 EUR
101 - 150 (m³/Jahr) - 13,31 EUR
151 - 200 (m³/Jahr) - 18,24 EUR
201 - 400 (m³/Jahr) - 34,48 EUR
401 - 600 (m³/Jahr) - 57,56 EUR
601 - 800 (m³/Jahr) - 85,73 EUR
801 - 1000 (m³/Jahr) - 142,64 EUR
1001 - 3000 (m³/Jahr) - 200,19 EUR
3001 - 6000 (m³/Jahr) - 287,74 EUR
> 6000 (m³/Jahr) - 366,38 EUR
10Warum werden die Trinkwasserentgelte ab 01.01.2023 erhöht?
Die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der Trinkwasserversorgungseinrichtungen steigen im Zuge der derzeitigen allgemeinen Preisentwicklungen an. Ein wesentlicher Teil davon entfällt auf die Energie- und Baupreise. Obwohl die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit strikt eingehalten werden, können wir die derzeitigen Preise nur noch bis Ende des Jahres 2022 beibehalten und müssen zur Deckung der Kosten ab dem 01.01.2023 eine Erhöhung durchführen. Bis dahin bleiben die aktuellen Preise sowie die Höhe der Abschläge bestehen.
11Wie verhält es sich mit den Abschlägen für das Jahr 2023?
Auf der Grundlage ihrer bisherigen Verbräuche sowie der neuen Preise werden im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 die Höhe der Abschläge neu berechnet. Wir senden Ihnen dazu eine Abschlagsmitteilung per Post.

4. Fragen zum Abwasser

1Ist die Wasser und Abwasser GmbH -Boddenland- ebenso für das Verfahren zur Erlangung eines Abwasseranschlusses zuständig?
Sofern es sich um die von der Wasser und Abwasser GmbH -Boddenland- technischbetriebenen Abwassereigenbetriebe oder Betriebe der Zweckverbände handelt, ja. Diese sind u.a.

» AWZV Marlow-Bad Sülze,
» Abwasserentsorgungsbetrieb Stadt Barth,
» Abwasserentsorgungsbetrieb Gemeinde Trinwillershagen,
» Abwasserbetrieb Semlow,
» Eigenbetrieb Abwasser Schlemmin.

Andernfalls müssen Sie sich an den Betreiber von Abwasserbetrieben des für Sie zuständigen Bereiches wenden.
2Wo beantrage ich die Entleerung meiner abflusslosen Grube/ biologischen Kleinkläranlage?
Innerhalb des Abwasserentsorgungsbetriebes Stadt Barth wenden Sie sich bitte an:

Umweltdienste Barth GmbH & Co. KG
Am Mastweg 2
18356 Barth
Telefon: 038231-6850
.

Für den Abwasserentsorgungsbetrieb Gemeinde Trinwillershagen und des AWZV Marlow-Bad Sülze ist die

Firma Oehlckers Abwasser GmbH,
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18320 Ahrenshagen-Daskow
Telefon 03821-713538
,
zuständig.