HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Ist die Wasser und Abwasser GmbH Boddenland ebenso für das Verfahren zur Erlangung eines Abwasseranschlusses zuständig?
Was ist zur Erlangung eines Trinkwasserneuanschlusses oder bei einer Änderung eines bestehenden Anschlusses zu tun?
Dazu ist uns ein ausgefülltes Antragsformular mit beigefügtem Katasterauszug oder einem Lageplan des betreffenden Grundstücks zu übersenden. Die Postanschrift finden Sie auf unserer Kontaktseite. Um eine zügige Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten ist zu beachten, dass sämtliche Angaben, insbesondere Angaben zum Grundstückseigentümer, Anschlussnehmer und dem anzuschließenden Grundstück, vollständig und in leserlicher Form zu erfolgen haben.
Sofern der Antragsteller nicht mit dem Grundstückseigentümer identisch sein sollte, ist eine Verpflichtungserklärung gemäß §2 Erg. Bestimmungen beizufügen.
Die Zustellung der Anschlussgenehmigung für einen Trinkwasser- neuanschluss erfolgt durch uns nach Zahlungseingang der von uns in Rechnung gestellten Forderungen. Der Kunde hat nunmehr die Möglichkeit sich mit dem zuständigen Meister (Angabe auf der Anschlussgenehmigung) in Verbindung zu setzen und in Absprache die Herstellung des Trinkwasserneuanschlusses durchführen zu lassen.
Wie teuer ist ein Trinkwasserhausanschluss?
Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Neuanschluss oder um die Änderung eines vorhandenen Trinkwasseranschlusses handelt:
- Bei einem Neuanschluss (Anschluss für ein neu errichtetes Gebäude bzw. erstmaliger Anschluss) setzen sich die Kosten aus dem Baukostenzuschuss und den Herstellungskosten der Anschlussleitung zusammen. Baukostenzuschuss: Einmalig zu zahlender Betrag. Für 1 Wohneinheit 1073.71 €, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Er umfasst die Menge der entstehenden Kosten für die notwendige Erweiterung der Wassergewinnungs- und Wasserverteilungsanlagen. (§9 AVB Wasser V und §5 Erg. Bestimmungen zur AVB Wasser V). Für jede weitere Wohneinheit entsprechend der Formel nach §5 Ergänzende Bestimmungen. Herstellungskosten: Die Herstellungskosten beziehen sich auf die zur Herstellung des Anschlusses notwendigen Arbeiten und das Material. Die Berechnung der Kosten erfolgt nach Aufwand. Unter Arbeiten werden z.B. Erdarbeiten, Straßenbau und Mauerdurchbrüche, unter Material z.B. Ventilanbauschellen, Rohrleitungen, Fittings, Zählereinbaugarnituren, Zählerschächte, Arbeitsleistung und Transport verstanden.
- Bei einer Änderung eines bestehenden Anschlusses trägt der Anschlussnehmer nur die Herstellungskosten der Anschlussleitung. Bei einer Erhöhung des Wasserverbrauches, z.B. durch eine Erweiterung der Wohneinheiten auf einem Grundstück mit bestehendem Trinkwasseranschluss, wird entsprechend der Erweiterung zusätzlich ein Baukostenzuschuss berechnet.
Was sollte man tun, wenn der auf der Jahresendabrechnung angegebene Wasserverbrauch zu hoch erscheint?
- Drehen Sie alle Abnahmestellen zu und kontrollieren Sie, ob der Wasserzähler weiter zählt. Wenn ja, gibt es in Ihrem Leitungssystem ein Leck, schlimmstenfalls einen verdeckten Rohrbruch.
- Finden Sie keine Beanstandungen, können Sie eine Überprüfung Ihres Wasserzählers beantragen. Der Wasserzähler wird ausgetauscht und zur Überprüfung an eine unabhängige Prüfstelle eingesandt. War der Wasserzähler defekt, trägt die Wasser und Abwasser GmbH -Boddenland- die entstandenen Kosten und Ihre Rechnung wird auf den Vorjahresverbrauch geändert.
- Sofern der Wasserzähler korrekt zählt, tragen Sie als Kunde die Kosten der Überprüfung und die von uns gestellte Rechnung ist zu begleichen.
Was ist bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung an die Wasser und Abwasser GmbH -Boddenland- zu beachten?
Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn ein Grundstückseigentümer die Rechnungsstellung an Mieter, Pächter oder sonstige Nutzer wünscht?
Wie hat die Zahlung von Abschlägen zu erfolgen?
Wie erfolgt die Berechnung von Abschlägen?
Was ist bei einem Verkauf bzw. Kauf eines Hauses zu beachten?
Was sollte unternommen werden, wenn ein Trinkwasseranschluß nicht mehr benötigt wird?
Was kann unternommen werden, wenn die Abschlagsrechnungen zu gering oder zu hoch erscheinen?
Wie wird der Grundpreis errechnet?
| Verbrauch [m3/Jahr] | inkl. 7% MwST |
|---|---|
| 0 - 100 | 4,82 |
| 101 - 150 | 5,89 |
| 151 - 200 | 7,60 |
| 201 - 400 | 15,19 |
| 401 - 600 | 25,36 |
| 601 - 800 | 37,75 |
| 801 - 1000 | 62,92 |
| 1001 - 3000 | 88,28 |
| 3001 - 6000 | 126,90 |
| > 6000 | 161,57 |